Schwarze Silhouette einer Familie aus Vater, Mutter und Kind auf einem Grashügel.

Mütter, Väter, Kinder

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Familien mit Kindern stehen in ihrem Alltag vor einer Vielzahl besonderer Herausforderungen, die sowohl das private Leben, als auch die berufliche Situation betreffen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlangt oft eine anspruchsvolle Balance, bei der Eltern zwischen den Anforderungen des Arbeitslebens und den Bedürfnissen ihrer Kinder jonglieren müssen.

Wenn zu dieser ohnehin herausfordernden Situation weitere Stolpersteine wie finanzielle Sorgen, gesundheitliche Einschränkungen der Eltern oder Kinder, Trennung, fehlende Kinderbetreuung, sprachliche Barrieren etc. hinzukommen, scheint der Weg zur Verwirklichung der persönlichen und beruflichen Ziele kaum überwindbar.

Das Jobcenter Freiburg begleitet Sie gerne ein Stück des Weges und sucht gemeinsam mit Ihnen nach Möglichkeiten und kreativen Lösungen, um den täglichen Spagat erfolgreich zu meistern.

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) berät zu grundsätzlichen Fragen der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie ist an der Erarbeitung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms beteiligt und achtet auf die geschlechtergerechte Aufgabenerledigung im Jobcenter. Die Unterstützung von Eltern, insbesondere von Alleinerziehenden ist dabei ein wesentlicher Schwerpunkt.

Frau Pankratz sitzt am Schreibtisch . Sie trägt eine pink-weiß karierte Bluse und lächelt in die Kamera

Unterstützung vom Jobcenter für Familien

Im Folgenden erhalten Sie Informationen, die für Sie als Eltern wichtig sind.

Unsere Beratungsfachkräfte und Fallmanager*innen beraten Sie gerne:

  • bei der Suche nach dem richtigen beruflichen Weg
  • bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zu Qualifizierungsmöglichkeiten
  • zu finanziellen Leistungen für Sie und Ihre Kinder
  • zu Unterstützungsmöglichkeiten in schwierigen familiären Situationen

Wir beraten Sie auch während der Elternzeit:

  •  zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • zur beruflichen Orientierung
  • zu Sprachkursmöglichkeiten
  • zu Angeboten, die Sie in Teilzeit oder als stundenweises Coaching nutzen können
  • zur Teilzeitausbildung

Leistungen für die Familie
Sie bilden zusammen mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern eine Bedarfsgemeinschaft.

Die Regelsätze richten sich nach dem Alter des Kindes. Die Anpassungen erfolgen automatisch.

Mehrbedarf Alleinerziehende:
Wenn Sie mit Ihrem Kind alleine sind, erhalten Sie zusätzliches Geld.

Der Mehrbedarf Alleinerziehende wird automatisch berechnet. Wenn sich an Ihrer Lebenssituation etwas ändert und z.B. ein Partner ein oder auszieht, müssen Sie dies dem Jobcenter sofort mitteilen.

Vorrangige Leistungen:
Sie bekommen für Ihr Kind auch von anderen Stellen Geld. Das müssen Sie beantragen und dem Jobcenter melden. Die Leistungen werden mit dem Bürgergeld verrechnet.

  • Elterngeld (Wenn Sie vor der Geburt erwerbstätig waren, gibt es Freibeträge, die nicht angerechnet werden)
  • Kindergeld
  • Unterhalt
  • Unterhaltsvorschuss

Mit der Bewilligung Ihres Antrags auf Bürgergeld haben Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Den Antrag für BuT Leistungen können Sie persönlich in der Eingangszone, schriftlich oder digital einreichen.

Sie finden den Antrag für BuT-Leistungen unter dem Menüpunkt E-Services-Downloadcenter. Sie müssen für jedes Kind und jede Leistung einen eigenenAntrag stellen.

Welche verschiedenen Unterstützungen es im Rahmen von Bildung und Teilhabe gibt, erfahren unter dem Menüpunkt Geldleistungen für Privatpersonen, Bildung und Teilhabe.

Für die Beantragung von Wohngeld wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Sozialamt.

Für die Beantragung von Kindergeld wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse.

Für die Beantragung des Kinderzuschlags wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse.

Jede familiäre Situation wird individuell betrachtet. Die Betreuung des Kindes und persönliche Umstände werden berücksichtigt.

Sofern Sie Ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten zu Hause betreuen, ist Ihnen eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar, da diese ansonsten die Kinderbetreuung gefährden würde.

Spätestens ab dem 15. Lebensmonat ist eine Arbeitsaufnahme oder die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme oder an einem Sprachkurs wieder zumutbar, sofern die Kinderbetreuung gesichert ist.

D.h. Ihre Aufgabe ist es, sich rechtzeitig um einen Kinderbetreuungsplatz zu bemühen. Wir unterstützen Sie dabei sehr gerne, sprechen Sie uns bei Bedarf an.

Sobald ein Kinderbetreuungsplatz gefunden ist oder die Kinderbetreuung anderweitig sichergestellt ist (z.B. durch ein anderes Elternteil oder Großeltern), planen wir mit Ihnen gemeinsam Ihre beruflichen Perspektiven, die notwendigen Schritt und konkrete mögliche Unterstützungsleistungen

Zentrales Vormerkverfahren/Platzvergabe

Die Betreuungsplätze werden in einem zentralen Verfahren vergeben. Sie müssen Ihr Kind online für die Kita Ihrer Wahl bzw. die Kindertagespflege vormerken. Eine Vormerkung ist ab Geburt des Kindes möglich und soll mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum erfolgen. Das Datum der Vormerkung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe, die jeweils im März für das im September beginnende Kindergartenjahr erfolgt.

Informations-, Beratungs-, und Vormerkstelle Kinderbetreuung (kurz: IBV)

Die IBV berät Sie zu allen Fragen der Kinderbetreuung sowohl in einer Kindertageseinrichtung als auch in der Tagespflege (Betreuung durch Tagesmütter oder Tagesväter). Die IBV unterstützt Sie auch bei der Online-Vormerkung für einen Betreuungsplatz.

Sie befinden sich bereits in einem Asylverfahren und haben weitere Fragen und Ansprüche? Dann wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde.

Sie haben eine „Duldung“, aber keine Aufenthaltsgenehmigung? Dann ist die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde Ihr richtiger Ansprechpartner.

Für alle Fragen und die Beratung zur Berufsorientierung hilft Ihnen die für Ihren Wohnort zuständige Berufsberatung der Agentur für Arbeit weiter.

Wenn Ihre Berufsunfähigkeit bereits anerkannt ist oder Sie nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten können, ist das für Ihren Wohnort zuständige Sozialamt Ihr richtiger Ansprechpartner.

Für alle Fragen zu Scheidung und Unterhaltsvorschuss hilft Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt weiter.

Zur Prüfung eines eventuellen Anspruchs auf BAföG wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Landratsamt.

Zur Prüfung eines eventuellen Anspruchs auf BAB wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. 

Kinderbetreuung für Kinder bis zum Grundschulalter

Alle Informationen zu Kinderbetreuung in Freiburg finden Sie auf der Homepage der Stadt Freiburg: www.freiburg.de

Ab dem 1. Lebensjahr haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Manchmal dauert es länger bis Sie einen Betreuungsplatz bekommen.

Ab dem 14.Lebensmonat gehen wir im Jobcenter davon aus, dass Ihr Kind in eine Kindertageseinrichtung geht oder mindestens vorgemerkt ist.

Sie können und sollen sich spätestens dann wieder um einen beruflichen Einstieg bemühen.

Zentrales Vormerkverfahren/Platzvergabe

Die Betreuungsplätze werden in einem zentralen Verfahren vergeben. Sie müssen Ihr Kind online für die Kita Ihrer Wahl bzw. die Kindertagespflege vormerken. Eine Vormerkung ist ab Geburt des Kindes möglich und soll mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum erfolgen. Das Datum der Vormerkung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe, die jeweils im März für das im September beginnende Kindergartenjahr erfolgt.

Informations-, Beratungs-, und Vormerkstelle Kinderbetreuung (kurz: IBV)

Die IBV berät Sie zu allen Fragen der Kinderbetreuung sowohl in einer Kindertageseinrichtung als auch in der Tagespflege (Betreuung durch Tagesmütter oder Tagesväter). Die IBV unterstützt Sie auch bei der Online-Vormerkung für einen Betreuungsplatz.

Kontakt

IBV im Amt für Kinder, Jugend und Familie
Europaplatz 1
79098 Freiburg
Telefon: 0761 201 – 8408
Mail: kinderbetreuung@stadt.freiburg.de

Besuchszeiten (ohne Anmeldung möglich): Montag, Mittwoch und Freitag: 8:00 – 11:00 Uhr

Telefonsprechzeiten: Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr und Montag und Mittwoch 13:00 – 16:00 Uhr

Kinderbetreuung und Ferienbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Alle Informationen zu Kinderbetreuung in Freiburg finden Sie auf der Homepage der Stadt Freiburg: www.freiburg.de

Schulkindbetreuung

An den Freiburger Grundschulen gibt es verschiedene Formen der Schulkindbetreuung. Informationen erhalten Sie in der Schule. Die Anmeldung für die Schulkindbetreuung und der Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten erfolgt ebenfalls direkt beim Träger der Schulkindbetreuung in der Schule.

Ferienbetreuung direkt an den Grundschulen

An den Grundschulen wird Ferienbetreuung für die Schülerinnen und Schüler, die dort auch in die Schule gehen, angeboten. Es kann zwischen 3 und 7 festgelegten Ferienwochen im Schuljahr gewählt werden, die jeweils im Februar eines Jahres für das kommende Schuljahr als Gesamtpaket gebucht werden müssen.

Fragen Sie danach beim Träger der Schulkindbetreuung an der Schule Ihres Kindes.

Außerdem gibt es zahlreiche Ferienbetreuungsangebote in Freiburg von verschiedenen Trägern. Bei Einigen ist der Kostenbeitrag für Familien, die Bürgergeld beziehen, ermäßigt (z.B. Mundenhof).
Alle Informationen finden Sie unter www.unser-ferienprogramm.de/freiburgerferien

Fragen und Antworten zur Kostenübernahme der Kinderbetreuung

Wer ist zuständig für die Übernahme von Kinderbetreuungskosten und welche Kosten werden übernommen?

Die Stadt Freiburg ist grundsätzlich für die Übernahme von Betreuungskosten zuständig: Das Amt für Kinder, Jugend und Familie (AKi) für Kinder bis zum Schuleintritt und das Amt für Schule und Bildung (ASB) für Schulkinder.

Das Jobcenter kann nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Betreuungskosten zahlen. (siehe: Wann zahlt das Jobcenter?)

Die Elternbeiträge für den Besuch von Krippe, Kindertageseinrichtung oder Hort werden für Familien, die Bürgergeld beziehen, in der Höhe der ermäßigten städtischen Beitragssätze von der Stadt Freiburg übernommen.

Die Kosten für die Betreuung durch Tagesmütter/väter werden in Höhe der städtischen Stundensätze übernommen.

Den Antrag auf Kostenübernahme stellen Sie beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Europaplatz 1, 79098 Freiburg.

Anträge erhalten Sie in der Schule des Kindes beim Träger der Schulkindbetreuung. Dort müssen Sie den Antrag auch wieder abgeben.

An vielen Grundschulen wird im Rahmen der Schulkindbetreuung auch Ferienbetreuung angeboten. Fragen Sie beim Träger der Schulkindbetreuung an der Schule Ihres Kindes. Die Kosten werden auf Antrag vom ASB übernommen.

Ein Zuschuss zu den Betreuungskosten bis maximal 160,00 € im Monat kann gezahlt werden wenn:

  • Sie an einer Aktvierungsmaßnahme oder einer Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung teilnehme UND
  • nicht alle Kosten durch AKi oder ASB übernommen werden
  • Sie zusätzliche Betreuung für Ihr Kind brauchen
  • Sie den Antrag vor der Entstehung der Kosten gestellt haben

Eine Übernahme zusätzlicher Betreuungskosten während der Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit ist nicht möglich.

Wichtig: Besprechen Sie die Notwendigkeit der Kinderbetreuung mit Ihrer Beratungsfachkraft.

Anrechnung als Werbungskosten für Erwerbstätige:
Arbeitnehmer/-innen oder Selbständige können entstandene Kinderbetreuungskosten als erhöhte Werbungskosten geltend machen (in der Anlage EK oder EKS).
Die Berücksichtigung der Betreuungskosten führt zu einem höheren Freibetrag und damit zu einem höheren Auszahlungsbetrag.

Wichtig: Bei einem Netto-Verdienst unter 603,00€ (Mini-Job) oder einem Gewinn bei Selbstständigen unter 603,00€ bleibt es beim Grundfreibetrag und die erhöhten Werbungskosten haben keine Auswirkungen. Ein Antrag lohnt sich also nicht.