Das „Teilhabechancengesetz“ bietet Betrieben und Unternehmen attraktive Fördermöglichkeiten an und hilft langzeitarbeitslosen Personen auf dem regulären Arbeitsmarkt dauerhaft Fuß zu fassen. Zum 1. Januar 2019 wurde es im Bundestag verabschiedet – seither wird es in Freiburg erfolgreich umgesetzt.
Arbeitgeber können einen mehrjährigen Lohnkostenzuschuss – in den ersten beiden Jahren bis zu 100 Prozent – erhalten. Die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen übernimmt das Jobcenter ebenfalls. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre.
Vom Teilhabechancengesetz (§ 16e SGB II, § 16i SGB II) profitieren kann, wer mehrere Jahre erwerbslos ist und langjährig im SGB II-Leistungsbezug gestanden hat.
Sie möchten gerne von den Lohnkostenzuschüssen profitieren und einen Langzeitarbeitslosen einstellen.
Das Jobcenter Freiburg betreut die beiden Arbeitsmarktinstrumente im ABC-Netzwerk.
Gerne beraten und informieren wir Sie – auch vor Ort in Ihrem Unternehmen.