Mehrere Hände unterschiedlicher Personen liegen übereinander als Symbol für Zusammenarbeit.

Informationen für Zugewanderte

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In Integreat finden Sie lokale Informationen, Veranstaltungen und Beratungsstellen. Integreat hilft Ihnen den Überblick zu behalten.
Die Informationen werden von Behörden und Organisationen selbst erstellt und laufend aktualisiert.
Integreat können Sie kostenlos und ohne Werbung nutzen.

Kontaktdaten

Für Zugewanderte über 25 mit Aufenthaltserlaubnis:

Jobcenter Freiburg – Kompetenz-Center für Zugewanderte
Berliner Allee 1
79114 Freiburg

Telefon: 0761 2710-721

Öffnungszeiten:
Mo – Fr von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Allgemeine Fragen

Nutzen Sie gern das neue Online-Angebot „jobcenter.digital“ (Link). Dort können Sie Dokumente hochladen, Veränderungen mitteilen, Anträge stellen und Nachrichten an Ihre Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung oder in der Abteilung „Leistung“ senden.

Zum Anmelden benötigen Sie einen Freischaltcode, den Sie entweder direkt bei Ihrem Jobcenter oder nach Registrierung per Post erhalten.

Probieren Sie auch gerne die neue Jobcenter-App aus.

Download im App Store (Link)

Download im Google Play Store (Link)

Das Bürgergeld soll Ihnen helfen, Ihre Lebensgrundlage zu sichern und wieder in Arbeit zu kommen. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich beim Jobcenter informieren.

Wenn Sie Bürgergeld erhalten, gibt es bestimmte Regeln. Diese Regeln legen fest, was Sie tun müssen (Pflichten) und was Ihnen zusteht (Rechte).

Zum Beispiel:

  • Geld für den Lebensunterhalt
  • Geld für Essen, Kleidung und andere wichtige Dinge
  • Das Jobcenter übernimmt auch die Kosten für Ihre Miete und Heizung, wenn diese angemessen sind Flyer_Wohnungswechsel.pdf
  • Sie müssen dem Jobcenter helfen, Ihre Ansprüche zu prüfen.
    Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie alle nötigen Unterlagen einreichen.
  • Sie müssen zu den Terminen erscheinen, die das Jobcenter mit Ihnen vereinbart.
  • Wenn Sie eingeladen werden, sollten Sie pünktlich und vorbereitet sein.
  • Gemeinsam mit dem Jobcenter erstellen Sie einen Plan, wie Sie wieder in Arbeit kommen können (Kooperationsplan).
    – Sie sind verpflichtet, sich an diesen Plan zu halten.
  • Der Bezug von Bürgergeld verpflichtet Sie, grundsätzlich jede Art von Arbeit aufzunehmen.
    – Dazu gehört, dass Sie zumutbare Jobs oder Maßnahmen annehmen.
  • Sie müssen dem Jobcenter Änderungen mitteilen – bei Ihren persönlichen oder finanziellen Verhältnissen (beispielsweise Umzug oder Arbeitsaufnahme).

Sollten Sie die Regeln nicht einhalten, kann das Jobcenter Ihr Bürgergeld kürzen. Das bedeutet, Sie bekommen weniger Geld.

  • Der Job-Turbo ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Ziel ist, dass geflüchtete Menschen nach den Integrationskursen (Sprachniveau A2/B1) direkt mit einer Arbeit beginnen.
  • Das hilft Ihnen …
    • … Ihre Qualifikationen aus der Heimat zu nutzen.
    • … neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.
    • … Ihre Sprache zu verbessern, wenn Sie mit Kollegen sprechen.
    • … Geld zu verdienen.
  • Der Job-Turbo hat drei Phasen:
      1. Sprache lernen
      2. Arbeit beginnen
      3. Beschäftigung stabilisieren und sich weiterbilden
  • Bitte geben Sie dem Jobcenter schnellstmöglich Bescheid.
  • Wenn Ihr Geld nicht ausreicht (z.B. bei Teilzeitarbeit oder Minijob), kann Sie das Jobcenter weiter finanziell unterstützen.
  1. Welche Unterlagen / Angaben braucht das Jobcenter?
  • Arbeitsvertrag
  • Verdienstabrechnung / Einkommensbescheinigung
  • Nachweis über den Lohnzufluss z.B. durch Kontoauszug / Quittung
  1. Was kann ich tun, wenn ich die Unterlagen noch nicht habe?

Bitte schreiben Sie eine Nachricht ans Jobcenter:

  • Wann erhalten Sie Ihr erstes Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis?
  • Wie hoch ist das Einkommen ungefähr?

Beides erfragen Sie bitte bei Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Arbeitgeberin!

  1. Wo müssen die Unterlagen / Informationen hin?

Die Unterlagen / Informationen können Sie digital, schriftlich, persönlich oder per Fax einreichen. Informationen können Sie Ihrem Jobcenter auch telefonisch mitteilen.

  1. Was kann ich tun, wenn mein Geld nicht bis zur ersten Lohnzahlung reicht?

Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf ein Darlehen für überbrückende Leistungen zu stellen. Flyer_Darlehen_bei_Arbeitsaufnahme.pdf

Wenn Sie vorübergehend nicht erreichbar sein werden, brauchen Sie vorher die Zustimmung von Ihrem Jobcenter. Diese Zustimmung ist notwendig, wenn Sie …

  • sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten.
  • sich vorübergehend nicht in der Nähe Ihres Jobcenters befinden.
  • ins Ausland reisen.

Manchmal gibt es Gründe, dass Sie aktuell nicht verreisen können – zum Beispiel:

  • ein geplantes Vorstellungsgespräch
  • eine Weiterbildung
  • einen Sprachkurs …

Das Jobcenter prüft, ob bei Ihnen ein solcher Grund vorliegt. Wenn nichts dagegenspricht, stimmt das Jobcenter Ihren Plänen in der Regel zu.

Wenn Sie ohne Zustimmung vom Jobcenter nicht erreichbar sind, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Sie können die Zustimmung spätestens 5 Kalendertage vor Ihrer Abreise entweder persönlich in der Eingangszone, telefonisch über das Service Center (0761/2710-721) oder über jobcenter.digital.de beantragen.

Das Jobcenter braucht von Ihnen:

  • das Datum Ihrer Abreise und Rückkehr
  • in Sonderfällen, Nachweise über Ferienzeiten von Sprachkursen oder Weiterbildungen

Am ersten Arbeitstag nach Ihrer Rückkehr müssen Sie sich persönlich mit Ihrem Ausweis beim Jobcenter zurückmelden.

Wenn Sie Bürgergeld erhalten und nicht arbeiten, dürfen Sie höchstens 3 Wochen (21 Kalendertage) pro Kalenderjahr nicht erreichbar sein.

Sie können Zusatzleistungen beantragen bei:

  • Umzug
  • Schwangerschaft
  • besonderen Bedürfnissen, wie bei einer Krankheit oder Behinderung

… und weiteren Fällen

Informieren Sie sich hierfür beim Jobcenter.

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Jobcenters Freiburg berät zu grundsätzlichen Fragen der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Bürgergeldempfänger*innen.
Die Unterstützung von Eltern, insbesondere von Alleinerziehenden, ist dabei ein wesentlicher Schwerpunkt.

Kontaktdaten:

Jobcenter Freiburg
Lehener Str. 77
79106 Freiburg

Telefon: 0761/2710-632
Mail: Jobcenter-Freiburg.BCA@jobcenter-ge.de

Fragen zu Arbeit und Qualifizierung

Viele Arbeitgeber beschäftigen geflüchtete Menschen trotz geringer Deutschkenntnisse. Die Sprachkenntnisse verbessern sich durch eine Arbeit. Berufsbegleitende Sprachkurse werden von Arbeitsagenturen / Jobcentern gefördert.

  • Arbeit bringt eigenes Einkommen und unterstützt ein selbstbestimmtes Leben.
  • Arbeit oder Ausbildung verbessert die Bleibeperspektive, ein regulärer und bei eigenem Wunsch dauerhafter Aufenthalt kann dadurch ermöglicht werden (Unabhängigkeit vom Sozialsystem).
  • Deutschkenntnisse werden im Job verbessert, das fördert die Integration in allen Lebensbereichen.
  • Ihre Arbeitsaufnahme motiviert andere. Sie werden Vorbild und knüpfen soziale Kontakte, die Ihnen und anderen bei der Integration helfen.
  • Erwerbsarbeit gibt dem Alltag eine zeitliche Struktur, vermittelt Sozialkontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Haushalts, bindet die Arbeitenden in kollektive Ziele ein und sorgt für eine regelmäßige Tätigkeit beziehungsweise ein höheres Aktivitätsniveau.

Eine Helfertätigkeit kann grundsätzlich immer aufgenommen werden. Durch eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium, in welcher oder welchem gearbeitet oder eine Entwicklung angestrebt wird, kann ein Aufstieg angestrebt werden.

In Deutschland erwarten viele Arbeitgeber einen Nachweis des formalen Lernens, sprich Teilnahmebestätigungen, Zertifikate oder Abschlusszeugnisse. Grund hierfür ist, dass viele Arbeitgeber nur so einschätzen können, welche beruflichen Kenntnisse Sie besitzen und wie diese im Vergleich zu anderen Bewerbern einzuschätzen sind.
Es empfiehlt sich ein Einstieg in eine (Helfer-)-Tätigkeit und eine anschließende Qualifizierung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses, da eine reine Qualifizierung ohne berufliche Kenntnisse meist nicht zum gewünschten Erfolg bei der Stellensuche führt. Hierzu kann über die Beschäftigtenqualifizierung eine Förderung über den Arbeitgeber beantragt werden.

Die Förderung einer Qualifizierung während einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit muss über den Arbeitgeber beantragt werden: Hier finden Sie weitere Informationen zur Weiterleitung an Ihren (zukünftigen) Arbeitgeber:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/freiburg/unternehmen/beschaeftigten-qualifizierung

  • Eine zuverlässige Person zu finden, die zu der Arbeitsstelle passt und ausreichend für die Tätigkeit qualifiziert ist.
  • Pünktlichkeit zeigt Zuverlässigkeit.
  • Vollständige und aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, die zeigen, dass Sie für die Stelle geeignet und qualifiziert sind.
  • Auch am Arbeitsplatz kann durch berufliche Maßnahmen qualifiziert werden. Der Arbeitgeber kann dazu mit dem Arbeitgeber-Service Kontakt aufnehmen.

Mit ihrer Arbeitsvermittler*in oder über den Vermittlungsvorschlag von uns können Sie sich bewerben oder bewerben Sie sich initiativ:

Sie selbst können nach einer geeigneten Arbeitsstelle suchen. Zum Beispiel mit unserer Jobbörse im Internet, unter  https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/

Wichtig bei der Bewerbung:

-> Bewerbung über den genannten Bewerbungsweg

-> Bewerbung mit vollständigen, aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Anschreiben und gegebenenfalls Zeugnisse)

-> Wenn ein Kontakt angegeben ist, vorherige persönliche Kontaktaufnahme

-> Erreichbarkeit für Rückfragen: aktuelle Telefonnummer und E-Mail-Adresse müssen in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden

  • Sie sind auf der Suche nach einer Arbeit und wissen nicht, wo Sie Ihre Suche beginnen können?
  • Die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/) ist eine der größten Online-Stellenbörsen in Deutschland.
  • Sie können nach Arbeitsstellen, Ausbildungen und anderen Bereichen suchen.
  • Um die passende Stelle zu finden, können Sie auch verschiedene Filterfunktionen nutzen.
  • Um sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben, bedarf es meist an Bewerbungsgunterlagen und einem Lebenslauf. Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, sprechen Sie mit Ihrem Berater / Ihrer Beraterin im Jobcenter.
  • Sollten Sie sich selbständig darum bemühen, stehen Ihnen im Internet zahlreiche Online-Formate zur Unterstützung bereit. Eine erste Anleitung und Unterstützung bietet die Seite der Bundesagentur für Arbeit. Hier werden die wichtigsten Grundlagen knapp zusammengefasst: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/bewerbungstraining/bewerbung-schreiben

– Berufenet (Lexikon der Berufe): https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/?path=null

– Check-U (Selbsterkundungstool für Ausbildung und Studium): https://www.arbeitsagentur.de/bildung/welche-ausbildung-welches-studium-passt

– New Plan (Selbsterkundungstool für Weiterbildung): https://mein-now.de/new-plan

– Mein NOW (Suche nach Weiterbildungsangeboten): www.mein-now.de

– Veranstaltungsdatenbank der Berufsberatung im Erwerbsleben (kostenfreie Vorträge und Veranstaltungen): https://eveeno.com/veranstaltungen-2024

– Abi.de (Informationen zur Ausbildung in Deutschland, auch auf weiteren Sprachen): https://abi.de/unterstuetzung/start-in-deutschland

– 100 Fachbegriffe (wichtige Begriffe für konkrete Berufe oder Arbeitsbereiche / Branchen): https://100fachbegriffe.planet-beruf.de/

Sprechen Sie außerdem mit Ihrem Berater im Jobcenter.

Dieser kann für Sie einen Termin bei der Berufsberatung organisieren.

Leistungsrechtliche Fragen

In der Gesetzgebung wird nach §11 SGB II Einkommen bei der Berechnung des Bürgergelds berücksichtigt und mindert den Leistungsanspruch.

Einkommen wird dann angerechnet, wenn es bei Ihnen auf dem Kontoauszug ersichtlich ist.

Hierbei gibt es keine Grenzen – Ziel ist es, dass Ihre Familie finanziell unabhängig vom Jobcenter wird.
Die Anrechnung des Einkommens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Hierbei ist die Anzahl der Personen, wer das Einkommen erzielt, sowie die Art des Einkommens entscheidend.

Hier finden Sie den Freibetragsrechner für eine erste Einschätzung:

Freibetragsrechner

Arbeitseinkommen wird durch Bürgergeld ergänzt. Freibeträge machen Arbeit lohnend, auch Minijobs.
Zusätzlich werden berufliche Erfahrungen gesammelt.
Wer arbeitet hat immer mehr Geld als jemand, der nicht arbeitet!

Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bleibt man automatisch krankenversichert – der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin zahlt die Hälfte der Beiträge.

Bei Jobverlust kann man erneut Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten. Bei unzureichendem Einkommen ist ergänzendes Bürgergeld möglich.