• Service Center: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr
  • Tel: 0761 2710-721
  • Privatpersonen
      • Neu im Jobcenter?
      • Arbeits- und Ausbildungssuche
      • Geldleistungen
      • Beratung
      • Weiterbildung
      • Arbeitsgelegenheit
      • jobcenter.digital
  • Arbeitgeber
      • Fördermöglichkeiten
      • Ihr persönlicher Kontakt zu uns
  • E-Services
      • Antragstracking
      • Downloadcenter
      • Lexikon
      • jobcenter.digital
      • Online-Rechner
      • Häufig gestellte Fragen
      • Unterlagen einreichen
      • Neuantrag
      • Virtueller Bildungsmarkt
  • Über uns
      • Das Jobcenter
      • Standorte und Servicezeiten
      • Aktuelles
      • Karriere
      • Mitarbeiterbereich
  • Kontakt
      • Kontaktaufnahme
      • Standorte und Servicezeiten
      • Netzwerkpartner
      • Beauftragte für Chancengleichheit
      • Migrationsbeauftragter
      • Beauftragte/r für Datenschutz
  • Menü Menü

Neu im Jobcenter Freiburg?

Erstantrag auf BürgergeldWeiterbewilligungsantrag stellenSie sind sich nicht sicher, ob Sie bei uns richtig sind?

Erstantrag auf Bürgergeld

Sie haben noch nie einen Antrag auf Bürgergeld im Jobcenter Freiburg gestellt oder Ihre letzte finanzielle Unterstützung ist mehr als 3 Monate her? Hier finden Sie alle Informationen dazu, wie die Antragstellung abläuft, welche Unterlagen wir von Ihnen brauchen und was Sie beachten sollten.

Sie können den Neuantrag auf Bürgergeld jetzt auch ganz einfach online stellen. Klicken Sie hier für alle weiteren Informationen.

Sollte Ihre letzte finanzielle Unterstützung noch keine 3 Monate her sein, dann informieren Sie sich unter „Weiterbewilligungsantrag stellen“ über die nächsten Schritte.

Terminbuchung vor Ort

Mit der online Terminvereinbarung können Sie direkt einen Termin vor Ort buchen.

Diese Unterlagen sollten Sie zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Gültiger Personalausweis oder
  • Gültiger Pass inklusive Meldebestätigung und gültigem Aufenthaltstitel
  • Antragsbegründung

Hier haben wir Ihnen schon einmal alle benötigten Formulare sowie eine Checkliste zum Download zusammengestellt

Sollten Sie diese nicht ohne Hilfe ausfüllen können, unterstützen wir Sie dabei sehr gerne bei Ihrem Termin in unserem Haus.

Rufen Sie uns an

Unser Service Center können Sie gerne zu den folgenden Zeiten telefonisch kontaktieren oder unseren bequemen Rückruf-Service nutzen.

Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld

Sollten Sie weiterhin finanzielle Unterstützung durch Bürgergeld benötigen, stellen Sie bitte rechtzeitig (am besten vor Ende Ihres aktuellen Unterstützungszeitraums) einen Weiterbewilligungsantrag (Antrag auf weitere Hilfeleistungen).

Einen Weiterbewilligungsantrag können Sie außerdem stellen, wenn Ihre letzte finanzielle Unterstützung nicht mehr als 3 Monate her ist.

Hinweise zum Weiterbewilligungsantrag

Ein Weiterbewilligungsantrag wird Ihnen automatisch vor Ablauf des aktuellen Unterstützungszeitraums per Post zugesandt

Sie können Ihren Weiterbewilligungsantrag aber auch einfach hier downloaden oder ganz bequem über jobcenter.digital ausfüllen und direkt online versenden. Ohne Wartezeiten – ganz einfach von Hause. Eine Bestätigung wird Ihnen automatisch nach dem Versenden des Antrages am Bildschirm angezeigt.

Sie können auch alle Unterlagen, wie beispielsweise Mietbescheinigungen oder Nebenkostenänderungen direkt mit Ihrem Weiterbewilligungsantrag hochladen.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie bei uns richtig sind?

Ich habe meine Arbeitsstelle verloren und habe davor länger als 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet. An wen kann ich mich wenden?

Zur Prüfung eines eventuellen Anspruchs auf Arbeitslosengeld wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.

Bekomme ich über das Jobcenter eine Wohnung?

Das für Ihren Wohnort zuständige Bürgermeisteramt unterstützt Sie bei der Suche nach einer dringend benötigten Wohnung.

Kann ich im Jobcenter Wohngeld beantragen?

Für die Beantragung von Wohngeld wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Sozialamt.

Wohin wende ich mich, um Kindergeld zu beantragen?

Für die Beantragung von Kindergeld wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse.

Erhalte ich vom Jobcenter Kinderzuschlag?

Für die Beantragung des Kinderzuschlags wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse.

Ich benötige Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung.

Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt.

Ich bin in einem Asylverfahren. Bin ich im Jobcenter richtig?

Sie befinden sich bereits in einem Asylverfahren und haben weitere Fragen und Ansprüche? Dann wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde.

Ich bin geduldeter Zuwanderer ohne Aufenthaltsgenehmigung. Bin ich im Jobcenter richtig?

Sie haben eine „Duldung“, aber keine Aufenthaltsgenehmigung? Dann ist die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde Ihr richtiger Ansprechpartner.

Ich benötige Beratung bei der Berufsorientierung! Bin ich beim Jobcenter richtig?

Für alle Fragen und die Beratung zur Berufsorientierung hilft Ihnen die für Ihren Wohnort zuständige Berufsberatung der Agentur für Arbeit weiter.

Ich bin berufsunfähig oder kann weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten. Bin ich im Jobcenter richtig?

Wenn Ihre Berufsunfähigkeit bereits anerkannt ist oder Sie nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten können, ist das für Ihren Wohnort zuständige Sozialamt Ihr richtiger Ansprechpartner.

Bin ich bei Fragen zur Scheidung und zum Unterhaltsvorschuss beim Jobcenter richtig?

Für alle Fragen zu Scheidung und Unterhaltsvorschuss hilft Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt weiter.

Bekomme ich beim Jobcenter BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?

Zur Prüfung eines eventuellen Anspruchs auf BAföG wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Landratsamt.

Zur Prüfung eines eventuellen Anspruchs auf BAB wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. 

Jobcenter Freiburg Logo

Service Center

Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Telefon: 0761 2710-721

Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Dualer Partner DHBW charta der vielfalt audit berufundfamilie

Ü25
für alle über 25 Jahre

Lehener Straße 77
79106 Freiburg im Breisgau

–

U25 (Jubag 25)
für alle unter 25 Jahre

Bismarckallee 11-13
79098 Freiburg im Breisgau

–

KompetenzCenter
für Zugewanderte

für Zugewanderte über 25 Jahre

Berliner Allee 1
79114 Freiburg im Breisgau

–

Termin vereinbaren

Dokumente online übermitteln

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Jobbörse
Nach oben scrollen

 

Das Jobcenter Freiburg ist jetzt auch als App für Sie verfügbar.

Link anklicken und direkt downloaden. Eine Kontaktaufnahme ist über die App und über www.jobcenter.digital möglich.

Download im App Store
Download im Google Play Store

Datenschutzhinweise zur Online-Terminbuchung

Bei der Benutzung der Online-Terminbuchung werden Ihre eingegebenen Daten verschlüsselt an den Anbieter SMART CJM weitergeleitet, von wo aus sie verschlüsselt vom Jobcenter Freiburg abgerufen werden.

Die von Ihnen bei der Online-Terminbuchung eingegebenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Terminvereinbarung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben bzw. übermittelt.

Die Nutzung des Terminformulars ist freiwillig. Ihre personenbezogenen Daten werden nur im erforderlichen Umfang erhoben. Die von Ihnen erhobenen Daten sind für die Nutzung des Dienstes unabdingbar. Mit der Nutzung der Online-Terminbuchung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

Ihre Einwilligung können Sie jederzeit schriftlich oder elektronisch für die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung an das Jobcenter Freiburg per Post, oder E-Mail an jobcenter-freiburg@jobcenter-ge.de. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Die Rechtsgrundlage für Ihre Einwilligung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO in Verbindung mit Artikel 7 DSGVO, Artikel 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO und § 67b Abs. 2 SGB X sowie § 51 BDSG.