Lächelnde Frau schaut in die Kamera und reicht die Hand.

Neu im Jobcenter Freiburg?

Erstantrag auf Bürgergeld

Sie haben noch nie einen Antrag auf Bürgergeld im Jobcenter Freiburg gestellt oder Ihre letzte finanzielle Unterstützung ist mehr als 3 Monate her? Hier finden Sie alle Informationen dazu, wie die Antragstellung abläuft, welche Unterlagen wir von Ihnen brauchen und was Sie beachten sollten.

Sie können den Neuantrag auf Bürgergeld jetzt auch ganz einfach online stellen. Klicken Sie hier für alle weiteren Informationen.

Sollte Ihre letzte finanzielle Unterstützung noch keine 3 Monate her sein, dann informieren Sie sich unter „Weiterbewilligungsantrag stellen“ über die nächsten Schritte.

Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld

Sollten Sie weiterhin finanzielle Unterstützung durch Bürgergeld benötigen, stellen Sie bitte rechtzeitig (am besten vor Ende Ihres aktuellen Unterstützungszeitraums) einen Weiterbewilligungsantrag (Antrag auf weitere Hilfeleistungen).

Einen Weiterbewilligungsantrag können Sie außerdem stellen, wenn Ihre letzte finanzielle Unterstützung nicht mehr als 3 Monate her ist.

Hinweise zum Weiterbewilligungsantrag

Ein Weiterbewilligungsantrag wird Ihnen automatisch vor Ablauf des aktuellen Unterstützungszeitraums per Post zugesandt.

Sie können Ihren Weiterbewilligungsantrag aber auch einfach hier downloaden oder ganz bequem über jobcenter.digital ausfüllen und direkt online versenden. Ohne Wartezeiten – ganz einfach von Hause. Eine Bestätigung wird Ihnen automatisch nach dem Versenden des Antrages am Bildschirm angezeigt.

Sie können auch alle Unterlagen, wie beispielsweise Mietbescheinigungen oder Nebenkostenänderungen direkt mit Ihrem Weiterbewilligungsantrag hochladen.

Fragen und Antworten

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie bei uns richtig sind?

Zur Prüfung eines eventuellen Anspruchs auf Arbeitslosengeld wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.

Das für Ihren Wohnort zuständige Bürgermeisteramt unterstützt Sie bei der Suche nach einer dringend benötigten Wohnung.

Für die Beantragung von Wohngeld wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Sozialamt.

Für die Beantragung von Kindergeld wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse.

Für die Beantragung des Kinderzuschlags wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse.

Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt.

Sie befinden sich bereits in einem Asylverfahren und haben weitere Fragen und Ansprüche? Dann wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde.

Sie haben eine „Duldung“, aber keine Aufenthaltsgenehmigung? Dann ist die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde Ihr richtiger Ansprechpartner.

Für alle Fragen und die Beratung zur Berufsorientierung hilft Ihnen die für Ihren Wohnort zuständige Berufsberatung der Agentur für Arbeit weiter.

Wenn Ihre Berufsunfähigkeit bereits anerkannt ist oder Sie nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten können, ist das für Ihren Wohnort zuständige Sozialamt Ihr richtiger Ansprechpartner.

Für alle Fragen zu Scheidung und Unterhaltsvorschuss hilft Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt weiter.

Zur Prüfung eines eventuellen Anspruchs auf BAföG wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Landratsamt.

Zur Prüfung eines eventuellen Anspruchs auf BAB wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.