Neu im Jobcenter Freiburg?
Erstantrag auf Bürgergeld
Sie haben noch nie einen Antrag auf Bürgergeld im Jobcenter Freiburg gestellt oder Ihre letzte finanzielle Unterstützung ist mehr als 3 Monate her? Hier finden Sie alle Informationen dazu, wie die Antragstellung abläuft, welche Unterlagen wir von Ihnen brauchen und was Sie beachten sollten.
Sie können den Neuantrag auf Bürgergeld jetzt auch ganz einfach online stellen. Klicken Sie hier für alle weiteren Informationen.
Sollte Ihre letzte finanzielle Unterstützung noch keine 3 Monate her sein, dann informieren Sie sich unter „Weiterbewilligungsantrag stellen“ über die nächsten Schritte.
Terminbuchung vor Ort
Mit der online Terminvereinbarung können Sie direkt einen Termin vor Ort buchen.
Diese Unterlagen sollten Sie zu Ihrem Termin mitbringen:
- Gültiger Personalausweis oder
- Gültiger Pass inklusive Meldebestätigung und gültigem Aufenthaltstitel
- Antragsbegründung
Hier haben wir Ihnen schon einmal alle benötigten Formulare sowie eine Checkliste zum Download zusammengestellt
Sollten Sie diese nicht ohne Hilfe ausfüllen können, unterstützen wir Sie dabei sehr gerne bei Ihrem Termin in unserem Haus.
Rufen Sie uns an
Unser Service Center können Sie gerne zu den folgenden Zeiten telefonisch kontaktieren oder unseren bequemen Rückruf-Service nutzen.
Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld
Sollten Sie weiterhin finanzielle Unterstützung durch Bürgergeld benötigen, stellen Sie bitte rechtzeitig (am besten vor Ende Ihres aktuellen Unterstützungszeitraums) einen Weiterbewilligungsantrag (Antrag auf weitere Hilfeleistungen).
Einen Weiterbewilligungsantrag können Sie außerdem stellen, wenn Ihre letzte finanzielle Unterstützung nicht mehr als 3 Monate her ist.
Hinweise zum Weiterbewilligungsantrag
Ein Weiterbewilligungsantrag wird Ihnen automatisch vor Ablauf des aktuellen Unterstützungszeitraums per Post zugesandt
Sie können Ihren Weiterbewilligungsantrag aber auch einfach hier downloaden oder ganz bequem über jobcenter.digital ausfüllen und direkt online versenden. Ohne Wartezeiten – ganz einfach von Hause. Eine Bestätigung wird Ihnen automatisch nach dem Versenden des Antrages am Bildschirm angezeigt.
Sie können auch alle Unterlagen, wie beispielsweise Mietbescheinigungen oder Nebenkostenänderungen direkt mit Ihrem Weiterbewilligungsantrag hochladen.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie bei uns richtig sind?
Ich habe meine Arbeitsstelle verloren und habe davor länger als 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet. An wen kann ich mich wenden?
Zur Prüfung eines eventuellen Anspruchs auf Arbeitslosengeld wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.
Bekomme ich über das Jobcenter eine Wohnung?
Das für Ihren Wohnort zuständige Bürgermeisteramt unterstützt Sie bei der Suche nach einer dringend benötigten Wohnung.
Kann ich im Jobcenter Wohngeld beantragen?
Für die Beantragung von Wohngeld wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Sozialamt.
Wohin wende ich mich, um Kindergeld zu beantragen?
Für die Beantragung von Kindergeld wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse.
Erhalte ich vom Jobcenter Kinderzuschlag?
Für die Beantragung des Kinderzuschlags wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse.
Ich benötige Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung.
Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt.
Ich bin in einem Asylverfahren. Bin ich im Jobcenter richtig?
Sie befinden sich bereits in einem Asylverfahren und haben weitere Fragen und Ansprüche? Dann wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde.
Ich bin geduldeter Zuwanderer ohne Aufenthaltsgenehmigung. Bin ich im Jobcenter richtig?
Sie haben eine „Duldung“, aber keine Aufenthaltsgenehmigung? Dann ist die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde Ihr richtiger Ansprechpartner.
Ich benötige Beratung bei der Berufsorientierung! Bin ich beim Jobcenter richtig?
Für alle Fragen und die Beratung zur Berufsorientierung hilft Ihnen die für Ihren Wohnort zuständige Berufsberatung der Agentur für Arbeit weiter.
Ich bin berufsunfähig oder kann weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten. Bin ich im Jobcenter richtig?
Wenn Ihre Berufsunfähigkeit bereits anerkannt ist oder Sie nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten können, ist das für Ihren Wohnort zuständige Sozialamt Ihr richtiger Ansprechpartner.
Bin ich bei Fragen zur Scheidung und zum Unterhaltsvorschuss beim Jobcenter richtig?
Für alle Fragen zu Scheidung und Unterhaltsvorschuss hilft Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt weiter.
Bekomme ich beim Jobcenter BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?
Zur Prüfung eines eventuellen Anspruchs auf BAföG wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Landratsamt.
Zur Prüfung eines eventuellen Anspruchs auf BAB wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.
U25 (Jubag 25)
für alle unter 25 Jahre
Bismarckallee 11-13
79098 Freiburg im Breisgau
KompetenzCenter
für Zugewanderte
für Zugewanderte über 25 Jahre
Berliner Allee 1
79114 Freiburg im Breisgau