Weiterbildung für Privatpersonen
Das Jobcenter Freiburg bietet Ihnen unter anderem Kurse an, welche Ihnen helfen sollen eine Arbeit zu finden oder zu behalten. Das können zum Beispiel sein: Schulungen, Qualifizierungen, berufliche Weiterbildungen, Aktivierungsmaßnahmen oder andere Angebote. Grundsätzlich ist vorab in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem/Ihrer Arbeitsvermittler/in zu klären, welcher Kurs für Sie der richtige ist und welche Kosten wir übernehmen. Ein rechtlicher Anspruch auf die Leistungen besteht hierbei nicht.
Nachfolgend zwei Beispiele:
MAT – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger
MAT sollen Ihre Vermittlungschancen erheblich verbessern, indem Ihnen die dafür notwendigen berufsfachlichen Kenntnisse (einschließlich berufsbezogenes Deutsch) vermittelt werden oder Hindernisse auf dem Weg zur Beschäftigung/Ausbildung beseitigt werden.
Maßnahmen
Aktivierungsmaßnahmen verfolgen meist eines dieser Ziele:
- Eigungsfeststellung für eine berufliche Tätigkeit
- Unterstützung bei der Suche und Vermittlung von passenden Stellenangeboten, insbesondere durch Bewerbungstraining, Bewerbungscoaching und Beratung über Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche
- Vermittlung von fachtheoretischen und fachpraktischen beruflichen Kenntnissen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten in Arbeit
- Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit
- Stabilisierung einer bereits erfolgten Beschäftigungsaufnahme
Umfang der Förderung
Während der MAT erhalten Sie
- Bei Hilfebedürftigkeit wird Bürgergeld weitergezahlt
- Notwendige Fahrtkosten zum Maßnahmeort
- Gegebenenfalls zusätzliche Kinderbetreuungskosten, die Ihnen aufgrund der Teilnahme entstehen
- Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren
Insgesamt darf die Förderung die Dauer von 12 Wochen nicht übersteigen.
Nach passenden Maßnahme können Sie hier suchen oder mit Ihrem/r Arbeitsvermittler/in besprechen.
FbW – Förderung beruflicher Weiterbildung
Mit beruflicher Weiterbildung sollen berufliche Kenntnisse erworben, erweitert oder der technischen Entwicklung am Arbeitsmarkt angepasst werden.
Zu den förderfähigen Weiterbildungen zählen viele Arten von Maßnahmen – von Qualifizierungen für einzelne Kompetenzen über das Nachholen des Hauptschulabschlusses bis zum Wechsel des Berufs (Umschulung).
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, können die Kosten für die Weiterbildung von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Wer kann gefördert werden?
ArbeitnehmerInnen, bei denen eine Weiterbildung notwendig ist.
Notwendig ist eine Weiterbildung wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- sie unterstützt Arbeitslose sich beruflich eingliedern
- sie wendet eine drohende Arbeitslosigkeit ab
- sie baut Qualifizierungsdefizite ab
- sie unterstützt Arbeitslose sich beruflich einzugliedern
Zusätzlich spielen weitere Aspekte eine wichtige Rolle:
- Es sollte eine entsprechende Eignung und Neigung für die Weiterbildung und den dazugehörigen Zielberuf vorliegen
- Die Beschäftigungschancen müssen sich durch die Weiterbildung wesentlich erhöhen, d.h. es gibt ausreichende Stellenangebote im Zielberuf
- Vor Beginn der Weiterbildung fand eine Beratung durch Ihre/n ArbeitsvermittlerIn statt
Was kann gefördert werden?
Liegen alle Voraussetzungen für Ihre gewünschte Weiterbildung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein.
Im Bildungsgutschein sind die Konditionen der Weiterbildung konkret benannt (z.B. Bildungsziel, Unterrichtsart, Dauer der Weiterbildung, ggf. regionale Beschränkung, Gültigkeitsdauer).
Lösen Sie den Bildungsgutschein innerhalb seiner Gültigkeitsdauer bei einem Träger ein, steht Ihrer Teilnahme nichts mehr im Wege.
Darüber hinaus kann der Erwerb von Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden, zum Beispiel um erfolgreich an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen zu können.
Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.
Während der Weiterbildung können Weiterbildungskosten übernommen werden, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen:
- Lehrgangskosten und ggf. Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung,
- Fahrkosten,
- Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung und
- Kosten für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern
Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen erhalten Sie weiterhin Ihr Bürgergeld.
Welche Voraussetzungen müssen die Weiterbildung und der Träger erfüllen?
Die Weiterbildung, die Sie besuchen möchten, muss für die Förderung von einer fachkundigen Stelle nach AZAV zugelassen sein. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt diese Zulassung durch eine fachkundige Stelle.
Wo und wie finde ich passende Weiterbildungen?
Da Sie einen Bildungsgutschein nur nach vorheriger Beratung durch Ihr Jobcenter erhalten können, können Sie gerne Ihre Beratungsfachkraft im Gespräch nach Suchmöglichkeiten für passende Weiterbildungsangebote befragen.
Wenn Sie sich bereits vorab selbst informieren möchten, können Sie folgende Suchmöglichkeiten nutzen:
U25 (Jubag 25)
für alle unter 25 Jahre
Bismarckallee 11-13
79098 Freiburg im Breisgau
KompetenzCenter
für Zugewanderte
für Zugewanderte über 25 Jahre
Berliner Allee 1
79114 Freiburg im Breisgau