Beratung für Privatpersonen
Menschen über 25
Im Bereich Beratung und Vermittlung für über 25-Jährige stehen Sie im Fokus. Im Beratungsgespräch unterstützen wir Sie gerne bei Ihren Fragen und Anliegen. Wir begleiten Sie auf Ihrem individuellen Weg Richtung Arbeit sowie Ausbildung und Weiterbildung. Ihre Beratungsfachkraft berät Sie ganzheitlich und umfassend, um gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte zu planen.
Kontaktmöglichkeiten
Arbeitsagentur Freiburg
Lehener Str. 77
79106 Freiburg
Telefon: 0761 2710-721
Jugendberufsagentur – Menschen unter 25
Für Menschen unter 25 Jahren wurde die Jugendberufsagentur Freiburg eingerichtet kurz „Jubag25“. Bei den Kolleginnen und Kollegen vor Ort erhalten junge Menschen Auskunft bei sämtlichen Fragen rund um Schule, Ausbildung, Studium, Beruf und vielen weiteren Themen.
Kontaktmöglichkeiten
Jubag 25 – Jugendberufsagentur Freiburg
Bismarckallee 11 – 13
79098 Freiburg im Breisgau
Telefon: 0761 208 50-333
Internet: www.jubag25-freiburg.de
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag:
9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag:
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag:
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Offener Zugang:
Montag: 9:00 bis 11:00 Uhr
Dienstag: kein offener Zugang
Mittwoch: 9:00 bis 11:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 11:00 Uhr
Hinweis zur Antragstellung auf Bürgergeld
Bei Menschen unter 25 Jahren, die noch im Haushalt der Eltern wohnen, muss die Antragstellung über einen Elternteil beim Jobcenter Freiburg erfolgen.
Selbstständige
Im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit haben Sie besondere Anliegen. Unser Expertenteam, welches auf das Thema Selbstständigkeit spezialisiert ist, unterstützt Sie gerne bei Ihrem Gründungswunsch und/oder bei dem Ausbau und der Stabilisierung Ihrer bestehenden Selbstständigkeit. Hierbei beraten wir Sie zu folgenden Themen:
Kontaktmöglichkeiten
Arbeitsagentur Freiburg
Lehener Str. 77
79106 Freiburg
Telefon: 0761 2710-721
Existenzgründung
Wenn Sie als Bürgergeld-Bezieher zur Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit eine selbstständige berufliche Existenz gründen möchten, so können Sie zur finanziellen Unterstützung in der Startphase durch das Jobcenter mit Einstiegsgeld oder mit einem Darlehen zur Beschaffung von notwendigen Sachgütern gefördert werden. Rechtsgrundlage dafür sind die §§16b SGB II für Einstiegsgeld und 16c Abs.1 SGB II für die Beschaffung von Sachgütern.
Unter welchen Voraussetzungen fördert das Jobcenter meine Existenzgründung?
Zentrales Ziel der Förderung von Existenzgründungen ist, dass durch die selbstständige Tätigkeit in einem angemessenen Zeitraum (12 bis max. 24 Monate) die Hilfebedürftigkeit beendet wird. Dazu muss zunächst erkennbar sein, dass die Selbstständigkeit hauptberuflichen Charakter hat, d.h. als Haupteinnahmequelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts geplant wird.
Um Hilfebedürftigkeit zu beenden oder nachhaltig zu verringern, muss das Jobcenter eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vornehmen. Dazu gehört die Eignung der Geschäftsidee (Objektive Eignungsprognose).
Hierbei werden die konkreten Erfolgsaussichten des Existenzgründungsvorhabens beurteilt. Die Beratungsfachkraft erstellt anhand der ihr unterbreiteten Daten und Fakten zu der Existenzgründung eine Prognose darüber, ob das Vorhaben tragfähig und geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit des Antragstellers tatsächlich und dauerhaft zu überwinden. Für diese Feststellung holt sich das Jobcenter Freiburg bei allen Anträgen auf Förderung einer Existenzgründung den Rat von Fachleuten. Dazu werden die Antragsunterlagen einem Existenzgründerausschuss zur Beratung vorgelegt. In diesem Ausschuss sitzen Vertreter der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und des Jobcenters. Soweit erforderlich wird zur Beratung die Stellungnahme weiterer Experten mit hinzugezogen (z.B. vom Institut für Freie Berufe).
Von besonderer Bedeutung sind bei der Entscheidungsfindung regelmäßig folgende Aspekte
- der Finanzierungsbedarf für das Gründungsvorhaben
- die voraussichtlichen Gewinn- und Ertragschancen
- mögliche Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte Tätigkeit
- die Konkurrenzfähigkeit des Vorhabens
- Eignung des Existenzgründers (subjektive Eignungsprognose)
Die Bewilligung der Förderung setzt neben diesen Anforderungen an die objektive Eignung des Existenzgründungsvorhabens aber auch eine positive Prognose bezüglich der persönlichen Befähigung des Antragstellers voraus. Es müssen überprüfbare und klare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Hilfebedürftige auch in seiner Person bestimmte Kriterien erfüllt, die eine erfolgreiche Realisierung des Vorhabens erwarten lassen. Daher fließen in die Entscheidung des Leistungsträgers immer auch Erkenntnisse ein, die die individuellen Qualifikationen und Rahmenbedingungen des Antragstellers betreffen.
Ermessensleistung – Was bedeutet das?
Die Leistungen nach den §§ 16b und 16c SGB II sind sogenannte Ermessensleistungen (oder „Kann-Leistungen“). Daraus folgt, dass ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld oder Darlehen nicht besteht. Vielmehr wird auf Grundlage der jeweiligen Umstände des Einzelfalles geprüft, ob eine Gewährung der Leistung in Betracht kommt („Ermessen des Jobcenters“). Bei der Beurteilung der Tragfähigkeit ist das Jobcenter nicht zwingend an das Ergebnis der Prüfung durch die fachkundige Stelle gebunden. Im Rahmen der Ermessensausübung kann auch bei positiver Tragfähigkeitsbescheinigung eine Ablehnung der Förderung erfolgen (mögliche Gründe: z.B. fehlende persönliche Eignung, ungünstige Prognose zur Nachhaltigkeit der Integration).
Coaching durch externe Fachberatungsstellen (§ 16c Abs. 2 SGB II)
Diese gesetzliche Regelung eröffnet dem Jobcenter die Möglichkeit, leistungsberechtigte Selbstständige im Hinblick auf die Erhaltung oder Neuausrichtung ihrer selbstständigen Tätigkeit auch durch externe Anbieter (z.B. Gründerzentren) beraten zu lassen. Auch die Vermittlung von nicht fachbezogenen Kenntnissen (z.B. rechtliches oder kaufmännisches Grundwissen) kann gefördert werden. Entscheidend ist, dass diese Unterstützung dazu beiträgt, die Hilfebedürftigkeit schneller zu überwinden oder zu reduzieren. Das Ziel ist eine nach marktüblichen Kriterien erfolgreiche Selbstständigkeit. Bei dieser Eingliederungsleistung für Selbstständige im Rechtskreis SGB II handelt es sich um Ermessensleistung, d.h. es besteht darauf kein Rechtsanspruch.
Eigenbemühungen zur Reduzierung der Hilfebedürftigkeit
Leistungen nach dem SGB II werden nur gezahlt, sofern Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebendenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen und bestehende vorrangige Leistungsansprüche beantragen und geltend machen (Gebot des Forderns, § 2 SGB II)
Der Hilfebedürftige muss daher aktiv an allen vereinbarten Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz seines Unternehmens mitwirken. Wenn die Tragfähigkeit der selbstständigen Tätigkeit vom Jobcenter negativ beurteilt wird, kann auch die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung eine zumutbare Zielsetzung sein. Die geforderte Mitwirkung bezieht sich z.B. auf die Wahrnehmung von Terminen beim Jobcenter, den Nachweis eigener Bewerbungsbemühungen oder auch die Teilnahme an Förder-/ Eingliederungsmaßnahmen.
Verfahren der Einkommensanrechnung
Damit das Jobcenter über Ihren Anspruch und den Anspruch der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft entscheiden kann, ist es erforderlich, dass Sie den Vordruck Anlage EKS (Erklärung zum Einkommen aus der selbstständigen Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) ausfüllen. Diese Anlage ist Bestandteil des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld).
Bürgergeld wird für 6-monatige Bewilligungszeiträume berechnet. Die in diesem Zeitabschnitt zufließenden Betriebseinnahmen, vermindert um die notwendigen Ausgaben und weitere Abzugsbeträge nach dem SGB II, bilden die Entscheidungsgrundlage dafür, ob Sie trotz Ihrer bestehenden Selbstständigkeit hilfebedürftig sind oder nicht.
Betriebseinnahmen/- ausgaben sind in geeigneter Form nachzuweisen (Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Bilanz Summen- Saldenliste, …). Die im Bewilligungszeitraum zu erwartenden Betriebseinnahmen/-ausgaben sind als Selbsteinschätzung (Prognose) in der Anlage EKS plausibel darzulegen.
Da das monatliche Einkommen bei den meisten Selbstständigen immer unterschiedlich hoch ist, wird bei der Einkommensprüfung ein Monatsdurchschnitt gebildet – bezogen auf den sechsmonatigen Bewilligungszeitraum.
Die Auszahlung von Bürgergeld erfolgt unter Vorbehalt. Ist der tatsächliche Gewinn des Selbstständigen am Ende des Bewilligungszeitraumes höher als erwartet, muss die Leistungen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Umgekehrt erfolgt eine Nachzahlung, wenn das Geschäft weniger erfolgreich verlief, als prognostiziert.
Was muss ich sonst noch beachten?
Gefördert wird die Neu-Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder deren Umwandlung von einer bisher nebenberuflichen in eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Entsprechende Förderanträge müssen vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bzw. vor der Anschaffung von Sachgütern beim Jobcenter gestellt werden.
Die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss durch Vorlage geeigneter Unterlagen belegt werden können. Dies kann z.B. durch den Nachweis einer Gewerbeanmeldung geschehen.
Zur Bewilligung des Antrages muss ein Businessplan erstellt werden. Dieser muss folgende Unterlagen enthalten:
- Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Lebenslauf
Die Höhe des Einstiegsgeldes richtet sich nach einem einzelfallbezogenen Grundbetrag, dem Ergänzungsbeträge hinzugefügt werden können. Die Verwendung des Einstiegsgeldes muss nicht nachgewiesen werden.
Für die Beschaffung der Sachgüter hingegen ist die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel nachzuweisen. Die Förderung des Jobcenters ist gegenüber anderen Förderprogrammen (z.B. speziellen Landesprogramme) nachrangig und wird in der Regel als Darlehen gewährt.
Weitere Informationen zu Geldleistungen und Beratung erhalten Sie im Jobcenter Freiburg.
Informationen zu Fragen der Existenzgründung im Internet:
Fallmanagement
Unter dem Leitgedanken „Hilfe zur Selbsthilfe“ bietet das Jobcenter Freiburg eine besondere Dienstleistung an, um Kundinnen und Kunden in schwierigen Lebenssituationen auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme individuell zu begleiten und bestmöglich zu unterstützen.
Nähere Informationen finden Sie in unserem Flyer.
Kontaktmöglichkeiten
Arbeitsagentur Freiburg
Lehener Str. 77
79106 Freiburg
Telefon: 0761 2710-721
Kompetenz-Center für Zugewanderte
Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen, unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Glaubensbekenntnissen machen unsere Gesellschaft reicher und vielfältiger. Vielfalt ist eine Antriebsfeder für gesellschaftlichen Fortschritt und Wohlstand, angesichts der Herausforderungen der Globalisierung und des demografischen Wandels, ist Deutschland auf die Potentiale aller angewiesen.
Aufgabe und Ziel des Kompetenz-Center für Zugewanderte ist es, Menschen mit Flucht- und/oder Zuwanderungsgeschichte aktiv und wirkungsvoll an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen. Mit dem Kompetenz-Center für Zugewanderte wird eine räumliche Bündelung von Fachkompetenz in den Bereichen Beratung, Vermittlung und finanzielle Förderung geschaffen, dessen Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsangebote den individuellen Situationen der Zugewanderten gerecht werden und Wege in Ausbildung und Arbeit eröffnen.
Das Team des Jobcenters Freiburg nimmt dabei innerhalb des Kompetenz-Center eine starke und aktive Rolle ein.
Vom Jobcenter werden innerhalb des Kompetenz-Centers Erwachsene, Zugewanderte beraten und vermittelt (25 Jahre oder älter). Zugewanderte im Alter von unter 25 Jahren werden von der Jugendberufsagentur Freiburg (Gleis 25) betreut.
Kontaktmöglichkeiten
Für Zugewanderte über 25 mit Aufenthaltserlaubnis:
Jobcenter Freiburg – Kompetenz-Center für Zugewanderte
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Telefon: 0761 2710-721
Für Zugewanderte über 25 mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung:
Arbeitsagentur Freiburg
Lehener Str. 77
79106 Freiburg
Telefon: 0761 2710-721
OASE
Sie sind wohnungslos und benötigen finanzielle Unterstützung und Beratung?
In unserer Außenstelle in der OASE, dem Zentrum für wohnungslose Menschen in der Haslacher Straße 11, beraten wir Sie gerne vor Ort zu folgenden Themen:
- Sicherung des Lebensunterhalts bei Arbeitslosigkeit
- Antragstellung von Bürgergeld
- Tagessatzauszahlung und Scheckausgabe
- Beratung zu beruflichen Möglichkeiten und Qualifizierungen
- Vermittlung in Arbeit
Die Fachberatungsstelle der OASE bietet zudem übergangsweise Wohnmöglichkeiten, persönliche Beratung und Informationen für Wohnungslose.
Kontaktmöglichkeiten
Ein offener Zugang zur Außenstelle des Jobcenters Freiburg in der
OASE
Haslacher Straße 11
79115 Freiburg
ist zu den Öffnungszeiten möglich. Diese sind Montag, Mittwoch, Freitag von 9:00 bis 11:30 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung.
Mütter, Väter und Kinder
Familien mit Kindern stehen in ihrem Alltag vor einer Vielzahl besonderer Herausforderungen, die sowohl das private Leben, als auch die berufliche Situation betreffen.
Das Jobcenter Freiburg begleitet Sie gerne ein Stück des Weges und sucht gemeinsam mit Ihnen nach Möglichkeiten und kreativen Lösungen, um den täglichen Spagat erfolgreich zu meistern.
U25 (Jubag 25)
für alle unter 25 Jahre
Bismarckallee 11-13
79098 Freiburg im Breisgau
KompetenzCenter
für Zugewanderte
für Zugewanderte über 25 Jahre
Berliner Allee 1
79114 Freiburg im Breisgau