Das Jobcenter Freiburg stellt sich vor
Das Jobcenter Freiburg ist eine Behörde im Gebiet der kreisfreien Stadt Freiburg, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zuständig ist.
Aufgabe des Jobcenters Freiburg ist es, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Menschen die Aussicht und Chance zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.
Das Jobcenter wird als gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit Freiburg und der Stadt Freiburg (kommunaler Träger) geführt.
Die Steuerung der Arbeit des Jobcenters und seine Einbindung in die lokalpolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen Freiburgs erfolgt über die Gremien der Trägerversammlung und des örtlichen Beirats. Die Verantwortung für die operative Umsetzung trägt der Geschäftsführer des Jobcenters Freiburg.
Der interne Aufbau des Jobcenters Freiburg orientiert sich am aktiven und passiven Leistungsrecht.
Für die Leistungen zur Eingliederung (aktive Leistungen) sind die Fallmanagerinnen und Fallmanager und Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler zuständig. Die Gewährung von Geldleitungen (passive Leistungen) erfolgt durch die Beschäftigten des Leistungsbereichs.
Um passgenaue Leistungen für spezielle Problemlagen zu bieten, hat das Jobcenter Freiburg Organisationseinheiten für besondere Personengruppen eingerichtet, etwa für Leistungsempfänger unter 25 Jahre, Leistungsberechtigten mit multiplen Einschränkungen oder selbstständige Leistungsberechtigten.
Die funktionelle Zuständigkeit der Beschäftigten im aktiven und passiven Leistungsrecht ist nach dem Alphabet geregelt.