Auf blauem Hintergrund mit weißer Schrift steht: Was ändert sich für mich mit der neuen Grundsicherung. Darüber schweben Fragezeichen in grün in unterschiedlicher Größe

Ab 1.Juli: Das 13. Änderungsgesetz im SGB II tritt in Kraft

Das Wichtigste in Kürze

Das erste Gespräch

Das erste Gespräch findet künftig immer persönlich bei uns im Jobcenter statt.

Warum?

Damit wir uns kennenlernen können und klar wird:

Wo stehst du gerade?
Was sind deine nächsten Schritte?

Gemeinsam erstellen wir für dich einen „Kooperationsplan“. Das ist dein Fahrplan für deinen Weg zurück in Arbeit.

 

Der „Kooperationsplan“: Dein Plan in Richtung Job

Der „Kooperationsplan“ ist der rote Faden in deiner Zusammenarbeit mit uns.

Darin stehen:

Deine nächsten Schritte,
wie das Jobcenter dich konkret unterstützt und
deine Ziele auf dem Weg in Arbeit oder Ausbildung.

Wichtig: Den Plan passen wir regelmäßig gemeinsam mit dir an.

Schnell in Arbeit?

Wenn du zu uns kommst, schauen wir zuerst: Kannst du direkt vermittelt werden?

Wenn ja, geht’s so schnell wie möglich in Arbeit oder Ausbildung.

Wenn nicht: Dann schauen wir gemeinsam, was dich weiterbringt.

Unser Ziel ist, dass du nachhaltig in Arbeit kommst – keine kurzfristige Übergangslösung.

Deine Mitwirkung zählt!

Wenn du Leistungen bekommst, musst du aktiv mitwirken.

Das heißt zum Beispiel:

Termine wahrnehmen,
Bewerbungen schreiben,
Unterlagen abgeben.

Nur so können wir dich unterstützen.

Das bedeutet aber auch: Wirkst du nicht mit, kann die Unterstützung eingestellt werden.
Das sind nur einige wenige Änderungen mit der neuen Grundsicherung.

Wenn du dich informieren möchtest, was sich darüber hinaus ändert, schau hier vorbei:

FAQ zur neuen Grundsicherung

Seite des BMAS