Aktuelles zum Bürgergeld
Das Bürgergeld kommt
Sie möchten sich über das Bürgergeld informieren?
Nutzen Sie den folgenden Link der Bundesagentur für Arbeit und seien Sie immer auf dem aktuellsten Stand: https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/buergergeld
Einige Änderungen Überblick:
Es erhöhen sich die Regelsätze folgendermaßen:
Alleinstehende Erwachsene 502,- Euro
Volljährige Partner:innen 451,- Euro
Kinder (14-17 Jahre) 420,- Euro
Kinder (6-13 Jahre) 348,- Euro
Kinder bis fünf Jahre 318,- Euro
WICHTIG: Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein Neuantrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch! Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Das ist auch jederzeit online möglich.
- Ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 berücksichtigt das Jobcenter für maximal ein Jahr die vollständige Miete (außer Strom, dieser muss aus der Regelleistung gezahlt werden) für Ihre Wohnung. Nach dieser Zeit übernehmen wir wieder einen „angemessenen Betrag“. Heizkosten werden immer nur in angemessener Höhe übernommen.
Wenn Sie arbeiten und zusätzlich Bürgergeld bekommen, haben Sie höhere Freibeträge und somit in Zukunft mehr von Ihrem Einkommen:
Ein Teil Ihres Einkommens aus Arbeit wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet:
- Wenn Sie mehr als 100,- Euro und weniger als 520,- Euro im Monat verdienen, dürfen Sie 20% Ihres Verdienstes behalten.
- Vom Einkommen, welches höher ist als 520,- Euro und weniger als 1.000,- Euro beträgt, dürfen Sie 30% behalten.
- Wenn Sie mehr als 1.000,- und weniger als 1.200 Euro verdienen, dürfen Sie 10% ihres gesamten Einkommens behalten.
Damit lohnt es sich für Sie in Zukunft noch mehr, eine Arbeit aufzunehmen bzw. diese weiter auszuüben!
Auch für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für Studierende gibt es zusätzliche Verbesserungen:
- Wenn Schülerinnen und Schüler bis zu einem Lebensalter von 25 Jahren in den Sommerferien jobben, dürfen Sie das selbstverdiente Geld vollständig behalten. Es wird nicht auf das Einkommen der Familie angerechnet. So können sie frühzeitig selbst erleben, dass sich Leistung auch lohnt.
- Bei Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr die entweder eine Ausbildung machen, die durch BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe/Ausbildungsgeld gefördert werden kann, oder die außerhalb der Ferienzeit arbeiten, werden 520,- Euro des Einkommens nicht angerechnet.