Das Merkblatt dient der allgemeinen Information. Sie finden die wichtigsten Besonderheiten und Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Es informiert Sie auch über zusätzliche Leistungen in besonderen Fällen, über Ihre Sozialversicherung und – keine Rechte ohne Verpflichtungen – auch über das, was Sie beachten und befolgen müssen, wenn Sie Leistungen beantragt haben.
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Sie möchten einen Beruf erlernen und Ihre Ausbildung mit Familienaufgaben vereinbaren. Diese Broschüren geben Ihnen erste Informationen.
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld II gewährt das Jobcenter Ihnen oder Ihren Angehörigen einen Zuschuss zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Sie nicht gesetzlich versicherungspflichtig und nicht familienversichert sind. Dieser Zuschuss wird somit gezahlt, wenn Sie privat krankenversichert sind.
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Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen Ihren Bedarf nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-buch (SGB II), haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen. Sind Sie nicht über Ihr Einkommen oder über eine Familienversicherung abgesichert (z. B. bei Ihrem Ehepartner), müssen Sie sich selbst kranken- und pflegeversichern. Durch die Zahlung dieser Beiträge kann es dazu kommen, dass Sie hilfebedürftig im Sinne des SGB II werden.
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