Die Ausbreitung des Coronavirus hat spürbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Eine Folge sind bei vielen Menschen Sorgen um die finanzielle Existenz. Wir informieren Sie darüber,
welche Unterstützung in dieser Situation der Bezug von Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II) für Sie sein kann. Der Zugang zu dieser finanziellen Leistung wurde durch das
Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorübergehend erheblich erleichtert.
Antragsunterlagen finden Sie hier
In der Pandemie findet fast der gesamte Unterricht im Homeschooling statt. Weil Bildung das Wichtigste ist, auch im Hinblick auf die Ausbildung und den Schritt in die Arbeitswelt. Wenn es keine andere Möglichkeit gibt und Kinder anderweitig nicht am Unterricht im Homeschooling teilnehmen können, übernehmen wir als Jobcenter deshalb die Kosten für digitale Endgeräte.
Die Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Auch für schulische Ausbildungen gilt die Regelung.
Als Antragsteller/in füllen Sie bitte den Teil A des Antrages aus. Der Teil B ist von der Schule auszufüllen.
Aufgrund der Corona-Krise (Kontaktvermeidung) möchten wir Sie bitten, die Bestätigung der Schule per Post, E-Mail oder Fax einzuholen.
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie möchten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beantragen und haben noch Fragen zu den Antragsvordrucken? Bei der Antragstellung unterstützen Sie die Ausfüllhinweise zum Antragsvordruck Arbeitslosengeld II, die neben dem Hauptantrag auch Begrifflichkeiten aus verschiedenen Anlagen erläutern.
Die Erläuterungstexte in alphabetischer Reihenfolge sowie Übersetzungen der Ausfüllhinweise in verschiedenen Fremdsprachen finden Sie unter "Zusatzinformation".
Die Anträge und Ausfüllhinweise zum Arbeitslosengeld II finden Sie hier.
Die Anträge und Ausfüllhinweise zum Arbeitslosengeld II in verschiedenen Fremdsprachen finden Sie hier.
Eine Erläuterung des Bescheides finden Sie hier.
Oder Sie stellen Ihre Anträge ganz einfach online unter jobcenter.digital.
Schnell, sicher und einfach.
Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, sprechen Sie bitte persönlich unter Vorlage Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis, Pass, Aufenthaltstitel) im Jobcenter vor.
Sie erhalten dann Ihre persönlichen Zugangsdaten, mit denen Sie ab dem nächsten Werktag die Online-Angebote von www.jobcenter.digital nutzen können.
Ab Oktober 2016 gibt es für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen im Stadtkreis Freiburg vergünstigte Tickets für öffentliche Verkehrsmittel. Die Anspruchsberechtigten können wählen zwischen einer um 20 Euro günstigeren Regiokarte oder einer 2x4-Fahrtenkarte der Preisstufe 1 zum halben Preis.
Auf der Homepage der Stadt Freiburg, erhalten Sie Erklärungen, wer die Ermäßigungen bekommt und wie man sie beantragt. Zur Homepage der Stadt Freiburg
Den Antragsvordruck für Kundinnen und Kunden des Jobcenter Freiburg können Sie untenstehend downloaden.