Kennen Sie schon die Ombudsstelle Freiburg?

Die Ombudsstelle Freiburg

Eine Ombudsstelle ist eine unabhängige
Schiedsstelle.
Wo immer Menschen aufeinandertreffen,
kann es zu Unstimmigkeiten und
Missverständnissen kommen.
Die Ombudsstelle vermittelt und setzt sich für
Menschen im Bürgergeldbezug ein.

Für weitere Informationen hier.

Die Ortsabwesenheit jetzt auch online anfragen

Ihre Ortsabwesenheit können Sie ab sofort auch online anfragen –

In 4 einfachen Schritten

Wichtig: Die Anfrage ist noch keine Genehmigung, bitte warten Sie die Antwort Ihres Jobcenters ab.

  • Formular herunterladen und ausfüllen

Laden Sie das Formular „Anfrage Ortsabwesenheit“ herunter. Füllen Sie es vollständig aus und speichern Sie es ab.

Für die aktuell geltenden Regelungen gehen Sie bitte auf die Seite Jobcenter: Erreichbarkeit.

Hinweis: Bitte speichern Sie auch auf mobilen Endgeräten die Datei ab und öffnen diese mit dem „Adobe Acrobat Reader für PDF“ oder einer vergleichbaren App.

  • Nachricht mit Formular an Ihr Jobcenter übermitteln

Melden Sie sich in Ihrem Benutzerkonto an. Anschließend können Sie Ihre Nachricht verfassen. Das ausgefüllte Formular „Anfrage Ortsabwesenheit“ fügen Sie per Upload-Funktion als Anhang hinzu.

Zum Online-Postfach

  • Zustimmung erhalten

Wir prüfen Ihre Anfrage. Anschließend teilen wir Ihnen über Ihr Online-Postfach oder schriftlich mit, ob wir Ihrer Anfrage zustimmen. Falls ja, können Sie Ihre Reise wie geplant antreten.

  • Rückkehr melden

Melden Sie sich bei uns zurück, wenn Sie wieder zu Hause sind, damit wir gemeinsam mit Ihnen die Stellensuche fortsetzen können.

Sie möchten Ihre Ortsabwesenheit lieber persönlich anfragen?

Buchen Sie sich hier einen Termin mit dem Betreff „Beratung“ und dann „Ortsabwesenheit“.

Informationen zum neuen Deutschlandticket

Holen Sie sich ab sofort das neue Bus- und Bahnticket für den Nahverkehr in ganz Deutschland.

Alle Informationen finden Sie auf der folgenden Seite

 

 

Die Jobcenter Freiburg App ist da. Einfach für unterwegs. Schnell und bequem.

Das Jobcenter Freiburg für die Hosentasche – die neue Kunden App des Jobcenter Freiburgs.

Ohne Registrierung – einfach – schnell – bequem.

Probieren Sie es aus und laden Sie sich die neue App über folgenden Link auf ihr Smartphone:

App Store

Google Play Store

 

 

 

Aktuelles zum Bürgergeld

Das Bürgergeld kommt


Sie möchten sich über das Bürgergeld informieren?

Nutzen Sie den folgenden Link der Bundesagentur für Arbeit und seien Sie immer auf dem aktuellsten Stand: https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/buergergeld


Einige Änderungen Überblick:

Es erhöhen sich die Regelsätze folgendermaßen:

Alleinstehende Erwachsene         502,- Euro

Volljährige Partner:innen              451,- Euro

Kinder (14-17 Jahre)                    420,- Euro

Kinder (6-13 Jahre)                      348,- Euro

Kinder bis fünf Jahre                   318,- Euro

 

WICHTIG: Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein Neuantrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch! Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Das ist auch jederzeit online möglich.

  • Ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 berücksichtigt das Jobcenter für maximal ein Jahr die vollständige Miete (außer Strom, dieser muss aus der Regelleistung gezahlt werden) für Ihre Wohnung. Nach dieser Zeit übernehmen wir wieder einen „angemessenen Betrag“. Heizkosten werden immer nur in angemessener Höhe übernommen.

Wenn Sie arbeiten und zusätzlich Bürgergeld bekommen, haben Sie höhere Freibeträge und somit in Zukunft mehr von Ihrem Einkommen:

Ein Teil Ihres Einkommens aus Arbeit wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet:

  • Wenn Sie mehr als 100,- Euro und weniger als 520,- Euro im Monat verdienen, dürfen Sie 20% Ihres Verdienstes behalten.
  • Vom Einkommen, welches höher ist als 520,- Euro und weniger als 1.000,- Euro beträgt, dürfen Sie 30% behalten.
  • Wenn Sie mehr als 1.000,- und weniger als 1.200 Euro verdienen, dürfen Sie 10% ihres gesamten Einkommens behalten.

Damit lohnt es sich für Sie in Zukunft noch mehr, eine Arbeit aufzunehmen bzw. diese weiter auszuüben!

Auch für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für Studierende gibt es zusätzliche Verbesserungen:

  • Wenn Schülerinnen und Schüler bis zu einem Lebensalter von 25 Jahren in den Sommerferien jobben, dürfen Sie das selbstverdiente Geld vollständig behalten. Es wird nicht auf das Einkommen der Familie angerechnet. So können sie frühzeitig selbst erleben, dass sich Leistung auch lohnt.
  • Bei Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr die entweder eine Ausbildung machen, die durch BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe/Ausbildungsgeld gefördert werden kann, oder die außerhalb der Ferienzeit arbeiten, werden 520,- Euro des Einkommens nicht angerechnet.

Freiburg spart Energie

Freiburg spart Energie


Wie können Mieter_innen sparen?

Auch Mieter und Mieterinnen haben in ihrer Wohnung viele Möglichkeiten Energie zu sparen.

Mit wenigen Tricks und Kniffen lassen sich die Stromkosten und die Heizkosten nachhaltig senken.

Jetzt mehr erfahren unter: www.freiburg.de/energiesparenalsmieter

 

 


 

Sozialticket (Regiokarte) jetzt online beantragbar

Sie können das Sozialticket und damit den Erhalt der Regiokarte (als Coupons für 6 Monate für den vergünstigten Bezug) oder 2×4 Mehrfahrkarten (Preisstufe 1) jetzt direkt online beantragen.

Dafür einfach hier das Formular unter „Sozialticket“ ausfüllen und abschicken.

Der neue digitale Hauptantrag

Sie beantragen zum ersten Mal Arbeitslosengeld II? Dies geht jetzt auch ganz einfach von zu Hause. Mit dem neuen digitalen Hauptantrag. Informieren Sie sich hier über den Ablauf.

Wie weit ist mein Antrag? – Das neue Antragstracking-

Sie möchten wissen wie weit Ihr Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag in der Bearbeitung ist oder ob Unterlagen fehlen? Nutzen Sie dafür ganz einfach unser neues Antragstracking.

Sie brauchen lediglich Ihre Daten und die BGNummer eintragen und können das Ergebnis direkt abrufen. Wundern Sie sich bitte nicht, falls Ihr persönlicher Antrag noch nicht vorhanden ist – wie bei allen neuen Systemen wird es auch hier einige Zeit in Anspruch nehmen, um alle Anträge einzupflegen.

ONLINE Anträge – Einstiegsgeld und Vermittlungsbudget

Mitteilung für Kundinnen und Kunden über die Online-Anträge zur Förderung mit Einstiegsgeld und zur Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Mit jobcenter.digital entwickeln wir kontinuierlich ein modernes Online-Angebot für Sie.

Ab dem 25.07.2022 stehen Ihnen aus dem Bereich Markt und Integration die Online-Anträge zur Förderung mit Einstiegsgeld und zur Förderung aus dem Vermittlungsbudget zur Verfügung.

Die Online-Anträge bieten eine zusätzliche Möglichkeit, über die Sie zeit- und ortsunabhängig einen digitalen Antrag bei Ihrem Jobcenter stellen können.

Die papierlose Variante garantiert einen sicheren Eingang aller Dokumente inklusive Nachweise bei Ihrem Jobcenter, flexibel und umweltschonend. Melden Sie sich noch heute bei uns, falls Sie noch nicht über einen online Zugang verfügen.

Einfach – sicher – bequem